PATENSCHAFT

Anonyme Patenschaft


Bei der anonymen Patenschaft übernimmt ein Pate die Förderung eines einzelnen Kindes, muss sich aber nicht selbst persönlich um das Kind kümmern, die Vermittlung geeigneter Maßnahmen übernimmt der Kinderschutzbund. Paten können Personen, die über 18 Jahre alt sind, Firmen oder andere Institutionen werden. Spender erhalten auf Wunsch einmal im Jahr Rückmeldung ohne Namensangabe über die Entwicklung ihres Patenkindes.

Projektpatenschaft

Bei der Projektpatenschaft hingegen bündelt der Kinderschutzbund die gesammelten Patenschaftsgelder zu gemeinschaftlichen Angeboten wie zum Beispiel einem Schulfrühstück oder einem werkpädagogischen Projekt. Auch hier legt der Kinderschutzbund Rechenschaft über die verwendeten Mittel ab.

Volle Projektpatenschaft

30, 00 € / montl.

Halbe Projektpatenschaft

15, 00 € / montl.

Projektpatenschaft

7,50 € / montl.

Die Verpflichtung erfolgt jahresweise, der Betrag kann monatlich oder jährlich entrichtet werden.

WIE WIRD DIE PATENSCHAFTSHILFE VERWENDET ?

Es wird eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen, den Eltern und dem Kinderschutzbund angestrebt, um daraus sozialbenachteiligte Kinder zu ermitteln, die in den Genuss einer Patenschaft kommen sollten. Ausnahmen sind nach Prüfung durch den Kinderschutzbund möglich.

Kinderförderung ist Bildungs- und auch Entwicklungsförderung über Freizeitangebote. In der anonymen Patenschaft für ein einzelnes Kind sollen Hilfen zur schulischen Entwicklung ganz oder teilweise geleistet werden. Das heißt, Eltern müssen nicht vollkommen freigestellt sein von einer Kostenbeteiligung.

Jedes Kind sollte ein warmes Mittagessen bekommen. Die dafür anfallenden Kostenbeiträge können vom Kinderschutzbund übernommen werden. Außerdem ist die Kostenübernahme für Schulmaterialien, die Teilnahme in der „Offenen Ganztagsschule“, sowie für Nach- und Hausaufgabenhilfe, möglich. Im Freizeitbereich soll zum Beispiel die Mitgliedschaft in Sportvereinen, die Musikförderung oder die Teilnahme bei Kunstprojekten ermöglicht werden.