TAG DER GEWALTFREIEN ERZIEHUNG AM 30.04.2022
Der Kinderschutzbund ruft seit 2004 zum Tag der gewaltfreien Erziehung auf. Der Tag soll Eltern stärken, ihr Ideal einer gewaltfreien Erziehung Wirklichkeit werden zu lassen und daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für ein gewaltfreies Aufwachsen aller Kinder trägt.
Immer noch ist Aufklärungsarbeit zu leisten, dass Körperstrafen wie viele andere entwürdigende Erziehungs- und Strafmaßnahmen aus pädagogischer Sicht unsinnig sind und nicht helfen. Strafen zeigen nicht, was das erwünschte positive Verhalten ist. Sie wecken Trotz und Widerstand. Und Kinder lernen das Falsche: dass Stärkere gegenüber Schwächeren Gewalt anwenden dürfen und dass Gewalt ein Mittel ist, um Konflikte zu „lösen“. Wenn diese Lernprozesse in Gang gesetzt werden, hat jeder Schlag gravierende Folgen: Kinder lernen Gewalt. Aggressive Übergriffe und Grenzüberschreitungen, sei es auf dem Spielplatz oder auf dem Schulweg, sind häufig die Folgen.
Gewaltverbot gegen Kinder seit dem Jahr 2000
In Deutschland wurde im Jahr 2000 mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt der §1631 Abs. 2 wie folgt geändert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Zeitgleich wurde das Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert. Die Kinder- und Jugendhilfe soll seitdem auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Daraufhin wurde Eltern vermehrt Hilfe und Unterstützung angeboten, um ohne Klaps oder Ohrfeigen zu erziehen und gewaltfrei Grenzen zu setzen.
Elternkurse als Mittel gegen Gewalt
Unser Elternkurs „Starke Eltern -Starke Kinder®“ wird seit dem Jahr 2000 bundesweit in der Arbeit mit Eltern eingesetzt, anfangs unterstützt durch das Bundesfamilienministerium. Hier erfahren Eltern eine praktische Anleitung, wie gegenseitige Achtung und Respekt mit Kindern von klein auf ohne Gewaltanwendung gelingen kann. Unsere Elternkurse, unsere zahlreichen „Frühe Hilfen“ und andere Projekte tragen als präventive, hilfe- und nicht-strafeorientierte Unterstützungs- und Entlastungsangebote dazu bei, dass Eltern ihrer Erziehungsaufgabe gerecht werden können. Wir erreichen Eltern unterschiedlichster Herkunft mit Kindern unterschiedlichster Altersstufen. So gibt es inzwischen Elternkurse für die Altersgruppen 0-3 Jahre und Pubertät, auf Türkisch und auf Russisch und es gibt die Informationsblätter „Ganz Praktisch“ für sogenannte „bildungsferne“ Eltern.
Der Kreisverband bietet laufend einen Online-Elternkurs an, in Anlehnung an den bewährten Präsenz Elternkurs „Starke Eltern – Starke Kinder®“. Weitere Information und Kurstermine finden sie unter:
Verschiedene Ausprägungen der Gewalt gegen Kinder
Wir dürfen aber nicht vergessen: Gewalt hat viele Gesichter. Physische Gewalt mit Körperstrafen wie einem Klaps auf die Finger oder auf den Hintern, Schläge mit Gegenständen, oder Schütteln der Kleinkinder ist verbreitet. Gewalt ist aber auch psychische Gewalt mit Beschimpfungen, Ignorieren, ständigem Kleinmachen, Lächerlich machen oder Einschüchterung von Kindern. Doch auch Vernachlässigung und Überbehütung können unter Gewalt gefasst werden.
Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung
Wir brauchen einen umfassenden Perspektivwechsel in der gesamten Gesellschaft, um Kinder wirksam vor physischer und psychischer Gewalt zu schützen: Kinder müssen mit Respekt behandelt und als eigenständige Rechtssubjekte ernst genommen werden. Wir im Kinderschutzbund setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung und Beteiligung der Kinder in allen sie betreffenden Entscheidungen ein. Längst überfällig ist daher die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Eine solide rechtliche Grundlage wird einen tiefgreifenden Prozess auslösen, der viele Einstellungen in den Köpfen verändern und zu einer kinderfreundlicheren und -gerechteren Gesellschaft führen wird. Erst dann können wir davon sprechen, dass die Kinderrechte in Deutschland verwirklicht sind.